Umgang mit lese- und rechtschreibschwachen Schülerinnen und Schülern

In den Jahrgängen 5 und 6 legen wir großen Wert auf eine individualisierte Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Um einen Überblick über den Leistungsstand bzw. einen möglichen Förderbedarf zu erhalten, werden alle Kinder des Jahrgangs 5 auf eine mögliche Leserechtschreibschwäche getestet.


Schülerinnen und Schüler mit einer festgestellten Leserechtschreibschwäche werden in einem Kurs, welcher in Kleingruppen stattfindet, individuell und je nach Leistungsstand gefördert. In dem Kurs geht es nicht nur um das Erfassen der Defizite, sondern auch um das Bestärken der Kenntnisse und Fähigkeiten. Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler mit einer Leserechtschreibschwäche einen Nachteilsausgleich in den Fächern Deutsch und Englisch. Die Ausgestaltung dieser Maßnahme ist individuell auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler abgestimmt.


Ab Klasse 7 werden die Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich durch die Deutschlehrkräfte betreut.