Schulordnung

Vorbemerkung

Überall, wo viele Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten, müssen sie sich Regeln geben, um das Miteinander zu ermöglichen und Konflikte, so weit es geht, zu vermeiden bzw. demokratisch zu lösen. Dies gilt auch für die Schulgemeinschaft. In der Schule sollten alle dafür Sorge tragen, dass sich Schüler und Lehrer wohl fühlen und dass alle im Umgang miteinander rücksichtsvoll, verständnisvoll und kompromissbereit sind.

Zweck dieser Schulordnung ist es:

  • die Schule zu einem Ort zu gestalten, an dem sich alle geborgen fühlen können. Dazu gehört eine ansprechende Umgebung, wozu alle Schulangehörigen ihren Beitrag leisten sollten zu freundlichem und höflichem Umgangston, insbesondere ohne rassistische und sexistische Äußerungen, miteinander anzuregen;
  • unnötige Störungen beim Lernen zu vermeiden;
  • Schäden an Personen und Sachen (persönlichem Eigentum und Schuleigentum) zu verhindern.
  1. Verhalten vor dem Unterricht
    1. Die Schüler sollen sich vor Beginn des Unterrichts um 7.55 Uhr im Schulhof und im Foyer aufhalten; nicht auf dem Parkplatz und nicht auf dem Fahrradhof, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden.
    2. Die Aufsicht beginnt um 7.40 Uhr.
    3. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht, insbesondere auch nach 5-Minuten-Pausen, wird von Schülern und Lehrern erwartet. Für den Fall, dass der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen ist, hat sich der Klassensprecher an das Sekretariat zu wenden.
  2. Verhalten während der Unterrichtszeit
    1. Fachräume und Turnhalle sind nur in Begleitung eines Fachlehrers zu betreten.
    2. In den Pausen halten sich die Schüler der Klassen 1 - 6 auf dem Osthof (Grundschulhof) oder auf dem Spielplatz und die Klassen 7 - 10 grundsätzlich auf dem Westhof oder im Foyer auf. Diese Regelung soll dem Spieltrieb der jüngeren und dem Ruhebedürfnis der älteren Schüler entgegen kommen.
    3. Während der großen Pausen ist der Aufenthalt in den Fluren und das Sitzen auf den Treppen, ebenso der Aufenthalt auf dem Parkplatz und dem Fahrradhof nicht gestattet. Das unbefugte Benutzen der Notfalltüren ist verboten.
    4. Das Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Unterrichtszeit und während der Pausen verboten.
    5. Bewegungsspiele sind nur auf dem Pausenhof erlaubt; Skateboard- und Rollschuhfahren, Ballspiele (außer mit Softbällen) sowie das Werfen von Schneebällen und Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
    6. Das Spielen auf dem Sportgelände ist nur unter Aufsicht erlaubt. Die Aschenbahn ist nur für den Sportunterricht bestimmt. Spielplatz und Sportgelände sind bei schlechter Witterung nicht zu betreten.
  3. Freistunden
    1. Freistunden, die nicht als Vertretungsstunden ausgewiesen sind, können im Foyer oder im Schülercafé verbracht werden. Der Aufenthalt auf den Fluren und in den Treppenhäusern ist wegen der damit verbundenen Unterrichtsstörung nicht erlaubt.
  4. Verhalten nach dem Unterricht
    1. Die Fahrschüler können sich bis zur Abfahrt der Busse im Foyer aufhalten.
  5. Einzelfragen
    1. Rauchen, Trinken von Alkohol und jeglicher Drogenkonsum sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
    2. Das Recht eines jeden Schülers auf Unversehrtheit schließt das Mitbringen von gefährlichem Spielzeug, Taschenmessern, Waffen etc., d. h. aller Gegenstände, die andere gefährden können, aus.
    3. Das Benutzen von technischen Medien (z. B. Handy, Walkman, Game Boy) im Unterricht ist verboten. Für diese und andere Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Musikanlagen jeglicher Art sind in den Unterrichtsräumen verboten.
    4. Klassenräume sind Arbeitsplätze und entsprechend sauber zu halten. Es ist ein wöchentlicher Ordnungsdienst einzurichten, der die Tafel wischt, am Ende des Unterrichts den Raum besenrein hinterlässt und die Fenster schließt. Der Ordnungsdienst gilt auch für die Fachräume.
      Die Stühle sind hochzustellen.
    5. Der in der Schule anfallende Müll wird getrennt nach Papier, Wertstoffen und Restmüll gesammelt. Jeder ist verpflichtet, die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu benutzen.
    6. In der Turnhalle sind Turnschuhe mit hellen und sauberen Sohlen (keine Straßenschuhe) vorgeschrieben. Jogging- oder Turnschuhe mit farbigen Sohlen dürfen nicht benutzt werden.
    7. Die schulischen Einrichtungen dürfen weder beschmutzt noch beschädigt werden. Für mutwillige Beschädigung des Schuleigentums sowie des Eigentums der Mitschüler haften die Eltern.
  6. Verstöße gegen die Schulordnung
    1. Bei Nichtbeachtung der Schulordnung kann ein sozialer Dienst verlangt werden. Bei gravierenden Verstößen sind Maßnahmen nach dem Hess. Schulgesetz (§ 82) zu erwarten.

Schlussbestimmung:

Die Schulordnung wird jedem Schüler der Schillerschule ausgehändigt. Die Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten wird mit Unterschrift bestätigt. Die Grundschuleltern besprechen die Schulordnung mit ihren Kindern. Die Schüler/innen der Klassen 5 - 10 verpflichten sich durch ihre Unterschrift, die Schulordnung einzuhalten. Zu Beginn eines jeden Schuljahres besprechen die Lehrer/innen die Schulordnung mit den Klassen. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.